Derzeit herrscht im Landkreis Schwäbisch Hall sehr hohe Waldbrandgefahr, wie Kreisbrandmeister Joachim Wagner berichtet. Hintergrund hierfür seien die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen in den vergangenen Wochen. Da weiterhin keine Niederschläge zu erwarten sind, befindet sich der Waldbrandgefahrenindex im Landkreis zwischen 4 und 5, somit auf den höchsten Stufen. Dies entspricht einer „hohen“ bis „sehr hohen Waldbrandgefahr“. „Wir bitten daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, bekräftigt Landrat Gerhard Bauer.

So darf außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Rauchen im Wald ist zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegengelassenen Flaschen und Glasscherben aus, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen.
Das Landratsamt weist zudem alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen. Rettungspunkte, allgemein bekannte Parkplätze oder ähnliches sollten dabei zur Beschreibung genutzt werden.
Außerdem sollte auch das Kreisforstamt unter möglichst genauer Angabe des Brandortes benachrichtigt werden.

 

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Quelle: Landratsamt